Kostenerstattungsverfahren

Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?

Wenn gesetzlich Versicherte unzumutbar lange auf einen Platz bei einem Therapeuten mit Kassensitz warten müssen, können sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, dass diese die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt. Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht so eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei gleicher Qualifikation des Psychotherapeuten. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung in unserer Praxis nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat. Zur Orientierung und Informationen finden Sie im Folgenden die wesentlichen Eckpunkte zum Kostenerstattungsverahren:

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

1. Schritt: Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen
Sprechen Sie – persönlich oder aber auch telefonisch oder schriftlich – mit einem Sachbearbeiter Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. 

2. Schritt: Psychotherapieplatz-Ablehnungen sammeln
Kontaktieren Sie in Ihrer Nähe mehrere (mindestens fünf) kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und lassen sich von ihnen bestätigen, dass sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in nächster Zeit keine Psychotherapie beginnen können. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung oder dokumentieren Sie das Telefonat (Notizen über Datum, Uhrzeit, Wartezeit, evtl. Platz auf der Warteliste).

3. Schritt: Notwendigkeitsbescheinig/PTV-11 Formular

Die Rechtslage besagt, dass vor dem Neu-Beginn einer Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht werden muss.  Es sei denn der Klient ist innerhalb der vergangenen 12 Monate wegen einer psychischen Erkrankung bereits stationär behandelt worden. Im Rahmen der Sprechstunde füllt der Therapeut ein Formular (PTV-11) aus, in dem bereits eine Verdachtsdiagnose gestellt wird und die Notwendigkeit für eine Psychotherapie festgestellt wird. Im Freitext kann der Therapeut außerdem die maximal zumutbare Wartezeit und eine sinnvolle Frequenz der Therapie angeben, um deutlich zu machen, dass eine zeitnahe, regelmäßige Behandlung notwendig ist. Ihre Krankenkasse vermittelt den Termin für eine Sprechstunde.

4. Schritt: Psychotherapieantrag stellen
Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stellen wir mit Ihnen einen formlosen schriftlichen „Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie“, in dem Sie darauf verweisen, dass zurzeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn möglich ist, dass aber in unserer Praxis die Behandlung sofort beginnen kann. Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.

Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus Ersparnisgründen bisweilen ablehnend. Bleiben Sie zäh: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V). Dies alles hört sich kompliziert an. In den meisten Fällen ist der Antrag jedoch erfolgreich und es erfolgt eine Bewilligung des Antrags und eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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